
Legasthenie
Für die meisten Kinder ist der Schulbeginn der Aufbruch in die wunderbare Welt der Buchstaben. Aber manche tun sich schwer beim Lesen und machen viele Fehler beim Schreiben. Dies kann auch bis zum Erwachsenenalter ein Problem sein.
In einem Erstgespräch nehmen wir uns für Ihre Fragen und Wünsche Zeit und führen eine standardisierte Förderdiagnostik durch, um ein auf Sie oder Ihr Kind abgestimmtes Therapiemodell zu erarbeiten.
Die Diagnose „Lese-Rechtschreibstörung“ oder „Lese-Rechtschreibschwäche“ kann nur ein Arzt/ eine Ärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erstellen. Mithilfe von standardisierten Tests werden die Leseleistung, die Rechtschreibleistung und der Intelligenzquotient (IQ) untersucht.
Symptome
Wenn Ihrem Kind oder Ihnen selbst folgendes auffällt:
- eine niedrige Lesegeschwindigkeit
- häufiges Stocken
- verlieren der Zeile im Text
- Auslassungen, Vertauschungen oder Hinzufügen von Wörtern, Silben oder einzelnen Buchstaben
- Gelesenes kann zum Teil nur unzureichend wiedergegeben bzw. interpretiert werden
- hohe Fehlerzahl bei ungeübten Diktaten aber auch abgeschriebenen Texten
- Wörter werden teilweise fragmenthaft, im selben Text häufig auch mehrfach unterschiedlich falsch geschrieben
- auffallend viele Grammatik- und Interpunktionsfehler
- eine unleserliche Handschrift
… dann sind Sie bei uns richtig.
Lese-Rechtschreibstörung/Legasthenie
In der Regel sind für die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung folgende Richtwerte ausschlaggebend:
- Das Intelligenzniveau liegt nicht im Bereich der geistigen Behinderung (IQ > 70).
- Im Lese-Rechtschreibtest sollten etwas weniger als 90 % der Vergleichskinder besser sein (Prozentrang < 10 %; Schüler mit höherer Intelligenz und Lese-Rechtschreibstörung wie auch Schüler, die ein Legasthenietraining hatten, erreichten meistens höhere Werte, sodass dies bei der Beurteilung berücksichtigt werden muss).
- Die Lese- oder Rechtschreibleistung sollte deutlich schlechter sein, als dies nach der allgemeinen Intelligenzentwicklung zu erwarten ist.
Man spricht bei der Diagnose von einem "doppelten Diskrepanzkriterium": Die Lese- oder Rechtschreibleistung ist deutlich niedriger als es der übrigen Altersgruppe entspricht (erstes Diskrepanzkriterium) und die Lese- oder Rechtschreibleistung ist deutlich schwächer als es der Intelligenzquotient erwarten ließe (zweites Diskrepanzkriterium).
Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)
Lässt sich eine Lese-Rechtschreibschwierigkeit durch mangelhafte Beschulung, durch eine psychische oder neurologische Erkrankung oder durch eine Sinnesbehinderung (z.B. Schwerhörigkeit oder Sehbehinderung) erklären, liegt eine oft vorübergehende Lese-Rechtschreibschwäche vor. Werden dagegen die aufgeführten Ursachen ausgeschlossen und liegt eine hinreichende allgemeine Intelligenzentwicklung vor, so ist die Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung zu stellen.