
Behandlungsmethoden
Der Weg zur erfolgreichen Kommunikation führt über Ihre Stimme, Ihr Sprechen und Ihre Sprache.
Wir behandeln in unserer Praxis Patienten jeden Alters mit Schluckstörungen, Sprachstörungen, Sprechstörungen, Sprachentwicklungsstörungen, Stimmstörungen und Hörstörungen. Bei uns erwartet Sie eine moderne Praxis mit Tradition und viel Erfahrung. In einer freundlichen Atmosphäre helfen wir Ihnen Ihre kommunikativen Fähigkeiten zu entwickeln, bzw. wiederzuerlangen.
Logopäden untersuchen, behandeln und beraten Menschen jeden Alters, die eine Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen haben.
Die Logopädie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie, des Sprechens, Sprechstörung und Sprechtherapie, der Sprache, Sprachstörung und Sprachtherapie sowie des Schluckens, Schluckstörung und Schlucktherapie.
- Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen. Als Heilmittelerbringer dürfen wir eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung leisten.
- Für die logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) notwendig, die nicht älter als 14 Tage sein darf.
- Nach einer fachärztlichen Untersuchung (durch einen HNO-Arzt, Phoniater, Kinderarzt, Kieferorthopäde, Zahnarzt oder Neurologe), kann bei Bedarf eine ärztliche Verordnung für logopädische Behandlungen ausgestellt werden (wenn erforderlich, auch mit Hausbesuch). Bei Unsicherheiten wegen der Therapienotwendigkeit sprechen Sie ihren zuständigen Arzt oder auch direkt uns an.
BEI GESETZLICH VERSICHERTEN
- Die Verordnung muss dem Muster 14 oder dem Muster 16 entsprechen (siehe unten).
- Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Zuzahlung in Höhe von 10% und 10 € pro Rezept vorgeschrieben.
- Die Zuzahlung wird im Auftrag der Kassen direkt in unserer Praxis erhoben.
- Gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen ausgenommen ebenso Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkassen.
BEI PRIVAT VERSICHERTEN
- Bei Privatpatienten benötigen wir ein Privatrezept.
- Zuzahlungen und Gebühren fallen nicht an.
- Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Patienten.
Nachdem Sie einen Termin mit uns vereinbart haben, führen wir mit Ihnen bei unserem ersten Zusammentreffen ein ausführliches Eingangsgespräch, indem die Entwicklung Ihres Kindes und /oder Ihrer Krankheitsgeschichte besprochen wird. Danach gehen wir gerne auf Ihre Bedürfnisse, Fragen und Wünsche ein.
Neben dem Eingangsgespräch findet eine Untersuchung mit standardisierten oder informellen Untersuchungsverfahren statt.
Einen umfassenden Befund zu erheben ist für uns sehr wichtig, da wir so einen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Therapieplan erarbeiten können.
- optimale Behandlungserfolge, sowie eine
- interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
- Ärzten,
- Kieferorthopäden,
- Psychologen,
- Pädagogen,
- Erziehern,
- Ergotherapeuten und
- Physiotherapeuten.
- in unseren Praxen in Kulmbach und Neudrossenfeld,
- bei Ihnen zu Hause,
- in Frühfördereinrichtungen,
- in Tagesstätten für Kinder,
- in Behinderteneinrichtungen,
- in der geriatrischen Rehabilitation,
- in Pflegeheimen und
- in Seniorenheimen.
Für individuelle Beratungs- und Behandlungskonzepte: sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.
Informationsveranstaltungen in
- Pflegeheimen und
- Seniorenheimen,
sowie
- Elternabende
- Stimmbildung in Schulen für Lehrer/innen und angehende Lehrer/innen und
- Schulungen für Erzieher.